Begleiteter Umgang

Trennen sich Eltern, werden die Streitigkeiten zwischen den Eltern oftmals auf das Umgangsrecht verlagert. Das gemeinsame Sorgerecht und die damit verbundene Kooperationsfähigkeit der Eltern ist eine große Herausforderung für Paare, die mit Problemen und Verletzungen nach der Trennung zu kämpfen haben. Wenn dann der Umgang zwischen dem Elternteil, bei dem das Kind lebt und demjenigen, den das Kind regelmäßig treffen soll, nicht mehr funktioniert, beginnt oftmals eine gerichtliche Auseinandersetzung. Leidtragende sind hier die Kinder. Sie kommen in einen Loyalitätskonflikt. Kooperation und Verständnis für beide Elternteile werden von ihnen verlangt, obwohl beide Eltern dies selbst nicht zeigen.

Dieses Dilemma führt oft dazu, dass die betroffenen Kinder den Umgang verweigern oder ungeklärte Vorwürfe im Raum stehen, die einen unbegleiteten Umgang nicht mehr möglich machen. Ein Kind hat trotz allem das Recht auf beide Elternteile. Der Begleitete Umgang kann hier eine vorübergehende Hilfe sein. Umgangsberechtigt können Vater, Mutter, Großeltern, Geschwister, Stiefeltern, Pflegeeltern sein. Die beteiligten Erwachsenen sollen zu einer selbständigen und eigenverantwortlichen Gestaltung der Besuchskontakte hingeführt werden. Diese Besuchskontakte werden durch die Anwesenheit einer sozialpädagogischen Fachkraft bei der Übergabe oder während des gesamten Besuchskontaktes ermöglicht. Im Vordergrund steht immer das Wohl des Kindes.

Trennung. Ein Kind hat trotz allem das Recht auf beide Elternteile. Der Begleitete Umgang kann hier eine vorübergehende Hilfe sein

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Die Idee. Der Erziehungsalltag ist in der heutigen Zeit eine noch größere Herausforderung als noch vor einigen Jahren. Der Anspruch seine Kinder zu glücklichen und selbständigen Menschen zu erziehen, ist eine schwierige Aufgabe. Das Team von la vita unterstüzt Familien in schwierigen Lebenslagen damit ein harmonisches Miteinander wieder möglich ist.

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